در هامبورگ ALIRANIA TEAM شرکت آلیرانیا
 Service und Beratungsbüro für ganz Europa

VERTRAGSBEDINGUNGEN UND WEITERE WICHTIGE HINWEISE

ALLE   PASSAGIERE, DEREN ENDGÜLTIGES REISEZIEL ODER ZWISCHENSTOPP IN EINEM   ANDEREN LAND ALS DEM DER ABREISE LIEGT, WERDEN DARAUF HINGEWIESEN, DASS BESTIMMTE INTERNATIONALE ABKOMMEN DIE GESAMTE REISE EINSCHLIESSLICH   ALLER TEILABSCHNITE IN EINEM LAND BETREFFEN KÖNNEN; DIESE ABKOMMEN SIND ALS MONTREALER KONVENTION BEKANNT BZW. ALS DEREN VORLÄUFER WARSCHAUER   KONVENTION, EINSCHLIESSLICH DER DAZUGEHÖRIGEN ERGÄNZUNGEN (DAS   WARSCHAUER KONVENTIONSSYSTEM). DIE HAFTUNG DER  FLUGGESELLSCHAFT WIRD FÜR DIESE PASSAGIERE VON DEM JEWEILS GELTENDEN  ABKOMMEN ZUZÜGLICH BESONDERER FRACHTVERTRÄGE ALS TEIL DER ANWENDBAREN  TARIFE GEregelt und ggf. EINGEschränkt.

HINWEIS zu Haftungsbeschränkungen

Ihre   Reise kann unter die Montrealer Konvention bzw. das Warschauer   Konventionssystem fallen; in diesem Fall regelt und ggf. beschränkt die jeweilige Konventionen die Haftung der Fluggesellschaft bei Todesfall   oder Personenschäden, Beschädigung oder Verlust von Gepäck sowie   Verspätungen.

 

Wenn die Montrealer Konvention gilt, sind die Haftungsobergrenzen wie folgt:

  1. Es gibt keine finanziellen      Obergrenzen bei Todesfall oder Personenschäden.
  2. Bei   Zerstörung, Verlust,      Beschädigung oder Verspätung von   Gepäckstücken liegt die Obergrenze in den      meisten Fällen bei   1131Sonderziehungsrechten (ca. EUR 1.200,- bzw. US$      1.800,-) pro   Passagier.
  3. Bei  Folgeschäden aufgrund       Verzögerungen Ihrer Reise liegt die  Obergrenze in den meisten Fällen bei      4.694 Sonderziehungsrechten  (ca. EUR 5.000,- bzw. US$ 7.500,-) pro      Passagier.

 

EU-Verordnung   Nr. 889/2002 schreibt vor, dass Fluglinien der Europäischen Union die Bedingungen der Montrealer Konventionsgrenzen auf sämtliche   Flugbeförderungen von Passagieren und deren Gepäck anzuwenden haben.   Viele Nicht-EU-Fluglinien haben sich ebenfalls bei der Beförderung von   Passagieren und deren Gepäck entschieden, diese Regelungen einzuhalten.

Wenn das Warschauer Konventionssystem gilt, sind die Haftungsobergrenzen wie folgt:

  1. 16.600   Sonderziehungsrechte (ca. EUR 20.000,- bzw. US$ 20.000,-) bei        Todesfall oder Personenschäden, falls das Den Haager Protokoll zu der        Konvention gilt, oder 8.300 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 10.000,-   bzw.      US$ 10.000,-), wenn nur die Warschauer Konvention alleine   anwendbar ist.      Viele Fluggesellschaften haben freiwillig auf diese Haftungsbeschränkungen      in ihrer Gesamtheit verzichtet, und   US-amerikanische Vorschriften fordern      für alle Reisen zu, von oder mit Zwischenstopp in den USA eine Obergrenze      nicht unter US$   75.000,-.
  2. 17  Sonderziehungsrechte (ca. EUR 20,- bzw. US$ 20,-) pro kg bei       Verlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem Gepäck, und 332       Sonderziehungsrechte (ca. EUR 400,- bzw. US$ 400,-) bei nicht  aufgegebenem      Gepäck.
  3. Die Fluglinie kann ebenfalls für Folgeschäden von Verspätungen haftbar      sein.

Weitere   Information bezüglich der für Ihre Reise geltenden Obergrenzen erhalten  Sie von der Fluggesellschaft. Falls Ihre Reise die Beförderung durch  verschiedene Fluggesellschaften umfasst, sollten Sie sich bezüglich der  geltenden Haftungsobergrenzen an jede Fluggesellschaft einzeln wenden.

 

Ungeachtet   dessen, welche Konvention für Ihre Reise gilt, können Sie eine höhere Haftungsobergrenze bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck   in Anspruch nehmen, falls Sie bei der Gepäckabgabe eine gesonderte   Erklärung zum Wert Ihres Gepäcks abgeben und die gegebenenfalls   anfallenden Zusatzgebühren entrichten. Wenn der Wert Ihres Gepäcks die   geltende Haftungsobergrenze überschreitet, sollten Sie wahlweise vor   Antritt der Reise das Gepäck vollständig versichern lassen.

Klagefrist:   Jede Schadensersatzklage vor Gericht muss innerhalb von zwei Jahren ab   dem Ankunftsdatum des Flugzeugs eingereicht werden bzw. zwei Jahre ab dem Datum, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen. Gepäckbezogene   Ansprüche: im Fall einer Beschädigung muss innerhalb von 7 Tagen nach   Erhalt des Gepäcks eine schriftliche Mitteilung an die Fluggesellschaft erfolgen, bei einer Verspätung innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum, an dem es dem Passagier wieder zur Verfügung gestellt wurde.

Verweis auf Bedingungen, die durch Bezugnahme Teil des Vertrags werden

 

 

  1. Ihr   Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft, über die Ihr        Flugtransport erfolgt - ob international, national oder als Inlandsteil       einer internationalen Reise -, unterliegt diesem Hinweis; allen   Verweisen      oder Belegen der Fluggesellschaft; sowie den jeweiligen   allgemeinen      Geschäftsbedingungen (Geschäftsbedingungen) der   Fluggesellschaft und der      damit verbundenen Gesetze, Vorschriften   und Verfahrensweisen      (Vorschriften) sowie allen anwendbaren   Gebühren.

 

 

  1. Falls   die Beförderung durch mehrere Fluggesellschaften erfolgt, können       für jede Fluggesellschaft unterschiedliche Geschäftsbedingungen,        Vorschriften und anwendbare Gebühren gelten.

 

 

  1. Die   Geschäftsbedingungen, Vorschriften und anwendbaren Gebühren jeder        Fluggesellschaft werden aufgrund dieses Hinweises durch Bezugnahme Teil       Ihres Beförderungsvertrags.

 

 

  1. Die Geschäftsbedingungen beinhalten unter anderem:

 

 

  • Bedingungen und Beschränkungen für die Haftung der Fluggesellschaft       bei Personenschäden oder Todesfall von Passagieren.
  • Bedingungen   und Beschränkungen für die Haftung der Fluggesellschaft       bei   Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Waren und Gepäck,         einschließlich zerbrechlicher oder verderblicher Waren.
  • Vorschriften   zur Abgabe einer Erklärung bei höherem Gepäckwert und       zur Zahlung  gegebenenfalls anfallender zusätzlicher Gebühren.
  • Die   Geschäftsbedingungen und Haftungsobergrenzen der Fluggesellschaft         gelten auch für die Tätigkeit der Beauftragten, Erfüllungsgehilfen und        Vertreter der Fluggesellschaft, einschließlich aller Personen, die  der       Fluggesellschaft Ausrüstung liefern oder Dienstleistungen  erbringen.
  • Haftungseinschränkungen   einschließlich der Fristen, innerhalb derer       Passagiere   Forderungen gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen bzw.         Klage einreichen müssen.
  • Vorschriften  zu Rückbestätigungen oder Reservierungen;       Check-In-Zeiten;   Inanspruchnahme, Dauer und Gültigkeit von         Flugbeförderungsleistungen; sowie das Recht der Fluggesellschaft, eine         Beförderung abzulehnen.
  • Rechte  der Fluggesellschaft und Haftungsbeschränkungen der        Fluggesellschaft bei Verspätung oder Nichterbringung einer Leistung,         einschließlich Flugplanänderungen, Wechsel zu alternativen         Fluggesellschaften oder Flugzeugen und Umleitung, und, soweit von        anwendbaren Gesetzen vorgeschrieben, die Verpflichtung der         Fluggesellschaft, Passagiere über die Identität der abwickelnden         Fluggesellschaft oder des Ersatzflugzeugs zu informieren.
  • Das   Recht der Fluggesellschaft, allen Passagieren die Beförderung zu         verwehren, die anwendbare Gesetze nicht einhalten oder nicht sämtliche         erforderlichen Reisedokumente vorlegen.

 

 

  1. Weitere   Informationen zu Ihrem Beförderungsvertrag sowie zur      Anforderung einer Kopie davon erhalten Sie dort, wo Flugtickets der        Fluggesellschaft vertrieben werden. Viele Fluggesellschaften bieten   diese      Informationen auch auf ihren Webseiten an. Soweit durch   anwendbares Recht      vorgeschrieben haben Sie Anspruch darauf, den   gesamten Text Ihres      Beförderungsvertrags am Flughafen und den   Vertriebsstellen der      Fluggesellschaft einzusehen, und auf Anfrage   von jeder Fluggesellschaft      kostenfrei eine Kopie postalisch oder   durch andere Versandarten zu      erhalten.

 

 

  1. Falls   eine Fluggesellschaft Flugbeförderungsleistungen verkauft oder        Gepäck annimmt, dabei aber die Beförderung mit einer anderen        Fluggesellschaft angibt, tut sie dies nur in der Eigenschaft als        Beauftragte der anderen Fluggesellschaft.

SIE KÖNNEN IHRE REISE NICHT ANTRETEN, FALLS SIE NICHT ALLE ERFODERLICHEN REISEDOKUMENTE WIE REISEPASS UND VISUM BESITZEN. 

 

MANCHE   REGIERUNGEN KÖNNEN IHRER FLUGGESESSCHAFT VORSCHREIBEN, INFORMATION ZU PASSAGIERDATEN HERAUSZUGEBEN ODER DEN ZUGRIFF DARAUF ZU GESTATTEN.

NICHTBEFÖRDERUNG:   Flüge können überbucht werden, daher besteht in geringem Maße die   Gefahr, dass kein Platz für den Flug verfügbar ist, obwohl Ihre   Reservierung bestätigt wurde. In den meisten Fällen haben Sie Anspruch   auf Schadensersatz, falls Ihnen die Beförderung mit dem gebuchten   Flugzeug umständehalber verwehrt wird. Soweit von anwendbarem Recht   vorgeschrieben muss die Fluggesellschaft zuerst nach Freiwilligen   suchen, ehe jemand zwangsweise die Beförderung mit dem Flugzeug verwehrt   wird. Wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft bezüglich der   vollständigen Regelungen für Auszahlung des Schadensersatzes bei   Nichtbeförderung (Denied Boarding Compensation - DBC) sowie   Informationen zu den Boarding-Prioritäten der Fluggesellschaft.

GEPÄCK: Ein   die Richtwerte überschreitender Warenwert kann bei bestimmten Arten von  Gegenständen angegeben werden. Manche Fluggesellschaften wenden bei   zerbrechlichen, wertvollen oder verderblichen Gegenständen   Sonderregelungen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft. Aufgegebenes Gepäck: Fluggesellschaften   gewähren meist eine bestimmte Menge an Freigepäck, die von der   Fluggesellschaft festgelegt wird und je nach Klasse und/oder Route   verschieden ausfallen kann. Fluggesellschaften berechnen oft darüber   hinausgehende Gepäckmengen mit einer Gepäckgebühr. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft. Handgepäck (nicht aufgegebenes Gepäck): Fluggesellschaften   gewähren meist eine bestimmte Menge an Handgepäck als Freigepäck, die von der Fluggesellschaft festgelegt wird und je nach Klasse und/oder   Route verschieden ausfallen kann Es wird empfohlen, Handgepäck auf ein   Minimum zu beschränken. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.   Falls Ihre Reise über mehrere Fluggesellschaften abläuft, kann jede   davon unterschiedliche Gepäckvorschriften festlegen (Hand- und   aufgegebenes Gepäck). BESONDERE GEPÄCKHAFTUNG BEI REISEN IN DIE USA: Bei   Inlandsflügen innerhalb der USA schreiben die Bundesgesetze vor, dass die Haftungshöchstgrenze einer Fluggesellschaft für Gepäck bei   mindestens US$ 3300,00 pro Passagier liegt bzw. dem aktuell von 14 CFR   254.5 vorgeschriebenen Betrag.

CHECK-IN-ZEITEN. Die   auf dem Flugplan/Bestätigung angegebene Zeit ist die Abflugzeit des   Flugzeugs. Die Abflugzeit ist nicht die Zeit, zu der Sie einchecken   müssen, noch die Zeit, zu der Sie zum Einstieg bereit stehen müssen   (Boarding-Zeit). Ihre Fluggesellschaft kann Ihnen den Einstieg   verwehren, wenn Sie zu spät kommen. Die von Ihrer Fluggesellschaft   angegebenen Check-In-Zeiten sind der späteste mögliche Zeitpunkt, zu dem   Passagiere noch für den Mitflug akzeptiert werden können; die von Ihrer  Fluggesellschaft angegebenen Boarding-Zeiten sind der späteste   Zeitpunkt, an dem Passagiere sich am Einstiegtor einfinden dürfen, um   noch mitgenommen zu werden.

GEFAHRGÜTER. Aus Sicherheitsgründen dürfen Gefahrgüter nicht   in aufgegebenem oder Handgepäck enthalten sein, falls dies nicht   ausdrücklich gestattet worden ist. Zu Gefahrgütern gehören unter   anderem: komprimierte Gase, ätzende Mittel, Explosivstoffe, brennbare   Flüssigkeiten und Materialien, radioaktives Material, oxidierende   Materialien, Giftstoffe, ansteckende Substanzen und Aktentaschen mit   eingebauten Alarmgeräten. Aus Sicherheitsgründen können noch weitere Einschränkungen gelten. Fragen Sie Ihre Fluggesellschaft.

GEFAHRGÜTER

Unten angegebene Waren nicht einpacken oder mit an Board bringen, ohne vorher Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft zu halten.

GEFÄHRDEN SIE NICHT IHRE EIGENE SICHERHEIT ODER DIE IHRER MITREISENDEN.

 

WENDEN SIE SICH FÜR WEITERE INFORMATIONEN AN IHRE FLUGGESELLSCHAFT.

Übersetzungen und weitere nützliche Reiseinformationen finden Sie auf der Website der IATA:

www.iatatravelcentre.com/tickets

 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos